Dienstleistungen für Sicherheit und Gefahrgut/Gefahrstoff
Stellung eines Gefahrgutbeauftragten
Stellung eines Gefahrgutbeauftragten nach §3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung für den Verkehrsträger Straße
Tätigkeit
Übernahme der Pflichten nach §8 der GefahrgutbeauftragtenverordnungBeratung
im gefahrgutrechtlichen BereichAllgemeine Informationen :
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, benötigen gemäß Gefahrgut-Beauftragtenverordnung (GbV) einen entsprechenden Spezialisten.Eine externe Lösung ist vielfach die bessere Alternative. Sie ermöglicht ein höheres Maß an Flexibilität und Servicequalität bei reduzierten Fixkosten.
Weitere Informationen :
Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Gefahrgutbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten.Der Tätigkeitsumfang umfasst die
Übernahme der gesetzlichen Pflichten des Gefahrgutbeauftragten gemäß § 3 (1) GbV und 1.8.3.3 ADR/RID/ADN.
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften Bestimmungen und Auflagen für die Beförderung gefährlicher Güter.
Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.
Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für die zuständige Behörde.
Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.
Sonstiges :
Abrechnung nach Tagessätzen oder monatliche Rechnungsstellung.Hinweise :
Es handelt sich um die Stellung eines Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße.Bitte beachten Sie:
Dieses Angebot richtet sich nicht an Privatpersonen!
Technische Informationen zu Stellung eines Gefahrgutbeauftragten als PDF>>