Dienstleistungen für Sicherheit und Gefahrgut/Gefahrstoff
Erstellung von Gefahrstoff-Etiketten
Erstellung von gesetzeskonformen Gefahrstoff-Etiketten nach GHS-/CLP-Verordnung
Gefahrstoff-Etiketten
für Stoffe und GemischeGrundlage
GHS-/CLP-VerordnungAllgemeine Informationen :
Vor dem Inverkehrbringen müssen als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische durch den Hersteller, Importeur, Verarbeiter oder Händler gemäß GHS-/ CLP-Verordnung gekennzeichnet werden. Anhand der Sicherheitsdatenblätter werden die nötigen Inhalte geliefert, um gesetzeskonforme Gefahrstoff-Etiketten zu erstellen.Weitere Informationen :
Wir erstellen für Sie die Etikettenvorlagen durch unseren Gefahrgutbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten.Sonstiges :
Abrechnung nach Stückzahlen oder monatliche Rechnungsstellung im Abonnement.Hinweise :
Etiketten sollten nur von fachkundigen Personen erstellt werden. Verantwortlich für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität des Gefahrstoff-Etiketten ist der Inverkehrbringer des Produkts.Bitte beachten Sie:
Dieses Angebot richtet sich nicht an Privatpersonen!
Technische Informationen zu Erstellung von Gefahrstoff-Etiketten als PDF>>